Anmeldung von Protesten

Hinweis: Seit dem 28. Februar 2021 gilt in Berlin ein neues Versammlungsfreiheitsgesetz (PDF). Daher können Informationen in diesem Artikel veraltet sein. Bitte meldet euch bei Fragen direkt bei uns. Wir aktualisieren die Inhalte zeitnah. Auch die verlinkte Broschüre Handbuch Versammlungsrecht muss für Berlin nicht mehr zutreffend sein, da sie das in vielen Bundesländern geltende Bundesversammlungsgesetz als Grundlage hat.

Ihr habt euch entschieden, einen Protest anzumelden? Dann werdet ihr mit einigen Formalien konfrontiert, die einige sicher abschreckend finden, da der Anmeldungsprozess sehr bürokratisch ist. Aber keine Sorge: Wenn ihr die Regeln beachtet und einige der Vorabentscheidungen trefft, auf die in den folgenden FAQ hingewiesen wird, dann ist diese Herausforderung zu meistern!

Was ist ein angemeldeter Protest?

Ein angemeldeter Protest ist entweder eine Demonstration oder eine Kundgebung. Beides heißt in der Anmeldungssprache „Versammlung“. Eine Versammlung muss bei der Versammlungsbehörde Berlin (https://www.berlin.de/polizei/service/versammlung-anmelden/) online angemeldet werden.

Können wir als Gruppe einen Protest anmelden?

Ja und Nein. Ihr könnt den Namen eurer Initiative, Gruppe oder Organisation bei der Anmeldung mit angeben. Anmelden muss aber eine Einzelperson, die für den Protest die Verantwortung trägt, wenn kein_e Versammlungsleiter_in in der Anmeldung benannt wurde. Anmelder_in kann entweder eine Person aus eurer Initiative sein oder eine Person, der ihr vertraut, etwa weil sie bereits Erfahrungen mit solchen Versammlungsanmeldungen hat. Diese Person muss ihren Namen und ihre Wohnanschrift bei der Anmeldung angeben. Aus Datenschutzgründen veröffentlicht die Versammlungsbehörde nur den Namen der angegebenen Organisation, Gruppe oder Initiative.

Was ist ein_e Versammlungsleiter_in?

Die/der Anmelder_in einer Versammlung kann eine_n Versammlungsleiter_in benennen. Versammlungsleiter_in ist die juristisch verantwortliche Person für eure Kundgebung oder Demonstration. Sie ist zuständig für die Eröffnung der Versammlung, die Beendigung der Versammlung, die Einhaltung etwaiger Auflagen sowie für die Kommunikation mit der Verbindungsperson, die aufseiten der Polizei die Versammlung begleitet.

Was muss im Vorfeld der Anmeldung geklärt werden?

  • Das Motto des Protests. Wichtig: Es ist nicht zwingend notwendig, dass das Motto der Anmeldung wortgleich mit eurem Aufruf ist.
  • Der genaue Ort (Platz/Straße) mit Postleitzahl.
  • Beginn und Ende des Protests, z.B. von 13.00-16.00 Uhr. Wichtig: Auf- und Abbauzeiten nicht vergessen!
  • Bei einer Demonstrationsanmeldung: die genaue Wegstrecke mit Aufzählung der einzelnen Straßen.
  • Die zu erwartende Anzahl der Teilnhmer_innen.
  • Name und Wohnanschrift der Anmelder_in mit Mailadresse und Telefonnummer.
  • Das Protestmaterial und die Ausstattung, die zum Einsatz kommen, wie z.B. Bühne, Musikanlage oder unser aufblasbarer Bär. Wichtig: Ihr könnt die Anmeldung auch später noch um (neues) Material und Ausstattung erweitern!

 

Was passiert nach der Online-Anmeldung?

Die Versammlungsbehörde (in Berlin gehört sie zum Landeskriminalamt Berlin) oder der für den Protestort zuständige Polizeiabschnitt ruft euch an oder schreibt euch eine E-Mail, um euch zu informieren oder eventuell weitere Details zu klären. Solch ein Anruf oder eine E-Mail von der Polizei ist für viele sicher ungewohnt, aber der normale Ablauf: Ihr habt euch an die Versammlungsbehörde gewandt, und euer Anliegen wird nun bearbeitet. Ihr könnt euch jederzeit Unterstützung holen und euer Gegenüber um etwas Geduld bitten, wenn ihr dafür Zeit braucht. Seid ihr unsicher oder ist euch etwas unklar, meldet euch bei Berlin gegen Nazis. Wir können mit dem Erfahrungswissen anderer Anmelder_innen weiterhelfen. Falls wir euch nicht weiterhelfen können, fragen wir Kolleg_innen der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) oder vermitteln ggf. auch juristische Beratung.

Ihr habt weitere Fragen?

Was ist eine Spontananmeldung, ein Auflagenbescheid oder ein Kooperationsgespräch? Oder ihr wollt wissen, was ihr machen könnt, wenn Rechtsextreme eure Versammlung stören? Alles Wissenswerte dazu findet ihr hier: https://mobit.org/Material/Handbuch_Versammlungsrecht.pdf

Oder auch hier: https://www.aktionsbuendnis-brandenburg.de/wp-content/uploads/2018/06/Protest-gegen-Rechts-Versammlungsrechtsratgeber.pdf

(Bis zum 28. Februar 2021 galt in Berlin und Brandenburg das Bundes-Versammlungs-Gesetz.)